Die wichtigsten Fragen zum Kfz-Gutachten in Hanau – kompakt beantwortet von Ihrem Sachverständigen.
Bei einem unverschuldeten Unfall ist das Gutachten für Sie kostenlos – die gegnerische Haftpflichtversicherung trägt die Sachverständigenkosten. Die Höhe richtet sich nach der Schadenhöhe (üblich nach BVSK-Honorarbefragung). Wert- und Kaufgutachten zahlen Sie als Auftraggeber selbst.
Bei unverschuldetem Unfall die gegnerische Versicherung. Bei Teilschuld anteilig nach Haftungsquote. Bei selbst verschuldetem oder Kaskoschaden Ihre Versicherung bzw. Sie selbst.
Ja. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie Ihren eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren.
Im Raum Hanau und Rhein-Main sind wir in der Regel innerhalb von 24 Stunden vor Ort. Das fertige Gutachten erhalten Sie meist in 24–48 Stunden per E-Mail.
Eine gesetzlich feste Bagatellschadengrenze gibt es nicht. Bei einem erkennbar kleinen, oberflächlichen Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen; bei unklarer Schadenhöhe oder möglichen verdeckten Schäden sollte der Umfang fachlich geprüft werden.
Der merkantile Minderwert ist der Wertverlust, den ein Fahrzeug trotz fachgerechter Reparatur durch den Unfall behält. Er ist erstattungsfähig und wird im Gutachten beziffert.
Eine tagesabhängige Entschädigung dafür, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur nicht nutzen können – auch ohne Mietwagen. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse.
Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Sachverständigenkosten und – bei Streit – Anwaltskosten. Ein unabhängiges Gutachten ist die Grundlage für deren Durchsetzung.
Ja. Wir sind auf Elektro- und Hybridfahrzeuge spezialisiert und beziehen Hochvolt-System und Batteriezustand in die Bewertung ein.
In Hanau und im gesamten Rhein-Main-Gebiet – u. a. Frankfurt, Offenbach, Maintal, Aschaffenburg, Darmstadt, Wiesbaden und im Umkreis von rund 80 km.
Kostenlose Erstberatung – Gutachten in der Regel in 24 Stunden. Bei unverschuldetem Unfall trägt die gegnerische Versicherung die Kosten.
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