WhatsApp kontaktieren
Zurück nach oben
Artikel - MainPrüfer Kfz-Gutachter Blog Artikel
Zurück zur Übersicht
Ratgeber

Artikel

01. Januar 20268 Min Lesezeit

# Restwert-Ermittlung bei Totalschaden: So funktioniert\'s

Nach einem Unfall ist der Schock oft groß. Doch neben der Sorge um die eigene Gesundheit und den Schaden am Fahrzeug stellt sich schnell eine entscheidende Frage: Was ist mein Auto jetzt noch wert? Besonders bei einem Totalschaden ist die korrekte Restwert-Ermittlung von größter Bedeutung. Sie entscheidet maßgeblich darüber, wie viel Geld du von der Versicherung erhältst und wie du finanziell aus der Sache herausgehst. In diesem Artikel erklären wir dir, wie die Restwert-Ermittlung funktioniert, welche Faktoren eine Rolle spielen und wie du den besten Preis für dein Unfallfahrzeug erzielst.

Was ist der Restwert und warum ist er so wichtig?

Der Restwert ist der Betrag, den dein Fahrzeug nach einem Unfall im unreparierten Zustand noch wert ist. Er ist also der Verkaufswert des beschädigten Fahrzeugs. Dieser Wert ist ein zentraler Bestandteil der Schadensregulierung, insbesondere bei einem wirtschaftlichen Totalschaden. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs oder liegen nur unwesentlich darunter, sodass eine Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist. [1]

### Abgrenzung zu Wiederbeschaffungswert und Zeitwert

Um den Restwert richtig einzuordnen, ist es wichtig, ihn von zwei weiteren zentralen Begriffen zu unterscheiden:

* Wiederbeschaffungswert: Dies ist der Preis, den du aufwenden müsstest, um ein gleichwertiges, unbeschädigtes Fahrzeug auf dem regionalen Gebrauchtwagenmarkt zu kaufen. Er berücksichtigt Marke, Modell, Alter, Ausstattung, Kilometerstand und den allgemeinen Zustand deines Fahrzeugs vor dem Unfall. [1] * Zeitwert: Der Zeitwert beschreibt den Marktwert deines Fahrzeugs unmittelbar vor dem Unfall. Er ist oft identisch mit dem Wiederbeschaffungswert, kann aber in bestimmten Fällen, z.B. bei Oldtimern oder Liebhaberfahrzeugen, abweichen.

Die Formel für die Schadensregulierung bei einem Totalschaden lautet in der Regel: Wiederbeschaffungswert - Restwert = Auszahlungsbetrag der Versicherung.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Dein Fahrzeug hat vor dem Unfall einen Wiederbeschaffungswert von 15.000 Euro. Nach dem Unfall wird ein Restwert von 3.000 Euro ermittelt. Die Versicherung zahlt dir dann 12.000 Euro aus. Es ist also in deinem Interesse, dass der Restwert so niedrig wie möglich angesetzt wird, um eine höhere Auszahlung zu erhalten. Allerdings muss der Restwert realistisch und marktgerecht sein, um keine Probleme mit der Versicherung zu bekommen.

Die Rolle des Sachverständigen bei der Restwert-Ermittlung

Die Ermittlung des Restwerts ist keine einfache Aufgabe und sollte immer von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen durchgeführt werden. Der Sachverständige ist dein wichtigster Partner in dieser Situation. Er begutachtet den Schaden objektiv und ermittelt alle relevanten Werte, die für die Schadensregulierung notwendig sind. [1]

### Wie wird der Restwert ermittelt?

Der Sachverständige berücksichtigt bei der Restwert-Ermittlung eine Vielzahl von Faktoren:

* Fahrzeugdaten: Marke, Modell, Baujahr, Erstzulassung, Kilometerstand, Motorisierung (PS), Getriebeart. * Ausstattung: Sonderausstattungen, die den Wert des Fahrzeugs beeinflussen. * Schadensumfang: Art und Ausmaß der Beschädigungen, die das Fahrzeug durch den Unfall erlitten hat. * Vorschäden: Bereits vorhandene Schäden oder Mängel am Fahrzeug. * Pflegezustand: Allgemeiner Zustand des Fahrzeugs, Wartungshistorie. * Regionale Marktlage: Die Nachfrage nach Unfallfahrzeugen in deiner Region.

Der Sachverständige nutzt für seine Ermittlung nicht nur seine Erfahrung und spezielle Software, sondern holt auch verbindliche Restwertangebote von regionalen oder überregionalen Aufkäufern ein. Diese Angebote dienen als Basis für die Festlegung des Restwerts. Es ist wichtig, dass diese Angebote seriös und nachprüfbar sind. Die Versicherung darf dich nicht auf ein unrealistisch hohes Restwertangebot verweisen, das du selbst nicht erzielen kannst. [1]

Restwertbörsen und Restwertangebote

Um den Restwert deines Unfallfahrzeugs zu ermitteln, greifen Sachverständige häufig auf sogenannte Restwertbörsen zurück. Dies sind Online-Plattformen, auf denen Händler und Aufkäufer bundesweit oder regional Gebote für Unfallfahrzeuge abgeben können.

### Wie funktionieren Restwertbörsen?

Der Sachverständige stellt die Daten deines Unfallfahrzeugs (Fotos, Schadensbeschreibung, Gutachten) in eine solche Börse ein. Interessierte Aufkäufer können dann innerhalb einer bestimmten Frist (oft 24 bis 48 Stunden) verbindliche Angebote abgeben. Das höchste Gebot wird in der Regel als Restwert im Gutachten festgehalten.

### Vor- und Nachteile von Restwertbörsen

Vorteile:

* Transparenz: Du erhältst mehrere Angebote und kannst sicher sein, dass der ermittelte Restwert marktgerecht ist. * Effizienz: Der Prozess ist schnell und unkompliziert. * Höhere Erstattung: Durch den Wettbewerb der Aufkäufer kann ein höherer Restwert erzielt werden, was deine Auszahlung von der Versicherung erhöht.

Nachteile:

* Verbindlichkeit: Die Angebote sind verbindlich. Wenn du dich für den Verkauf an einen der Bieter entscheidest, musst du das Fahrzeug zu dem angebotenen Preis abgeben. * Regionale Unterschiede: Die Angebote können je nach Region und Nachfrage variieren.

Es ist wichtig zu wissen, dass du als Geschädigter nicht verpflichtet bist, dein Fahrzeug an den Bieter mit dem höchsten Angebot aus der Restwertbörse zu verkaufen. Du kannst das Fahrzeug auch selbst verkaufen, musst dann aber den im Gutachten festgestellten Restwert gegenrechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat hierzu entschieden, dass der Geschädigte sein Fahrzeug zu dem im Gutachten ausgewiesenen Restwert veräußern darf, auch wenn die Versicherung ein höheres Angebot vorlegt, das der Geschädigte nicht selbst erzielen kann. [2]

Die 6-Monats-Haltefrist: Was bedeutet sie für dich?

Die sogenannte 6-Monats-Haltefrist ist ein wichtiger Aspekt bei der fiktiven Schadensabrechnung, also wenn du dir den Schaden auszahlen lässt, ohne das Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie spielt eine Rolle, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeugs nicht übersteigen oder die sogenannte 130%-Regel Anwendung findet.

### Rechtliche Grundlagen und Auswirkungen

Die Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, besagt, dass du als Unfallgeschädigter dein Fahrzeug nach einem Unfall für mindestens sechs Monate weiter nutzen musst, wenn du die Reparaturkosten auf Gutachtenbasis (fiktiv) abrechnen möchtest und der Schaden den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigt. [3]

Warum diese Frist?

Die 6-Monats-Haltefrist soll sicherstellen, dass du tatsächlich ein Interesse an der Weiternutzung deines Fahrzeugs hast und nicht nur versuchst, einen finanziellen Vorteil aus dem Unfall zu ziehen. Wenn du das Fahrzeug innerhalb dieser Frist verkaufst, kann die Versicherung argumentieren, dass du kein Integritätsinteresse (Interesse an der Erhaltung des Fahrzeugs) hattest und dir nur den Wiederbeschaffungswert abzüglich des tatsächlich erzielten Verkaufspreises erstatten. [3]

Ausnahmen und Besonderheiten:

* Reparatur innerhalb der 130%-Grenze: Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30% übersteigen (130%-Regel) und du das Fahrzeug fachgerecht reparieren lässt, entfällt die 6-Monats-Frist. Du kannst dann die vollen Reparaturkosten ersetzt verlangen, auch wenn du das Fahrzeug kurz nach der Reparatur verkaufst. [3] * Verkehrssicherheit: Wenn das Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr verkehrssicher ist, musst du es zumindest teilreparieren lassen, um es weiter nutzen zu können und die 6-Monats-Frist einzuhalten. [3]

Es ist entscheidend, diese Frist zu beachten, um keine finanziellen Nachteile bei der Schadensregulierung zu erleiden. Im Zweifelsfall solltest du immer einen Sachverständigen und einen Rechtsanwalt konsultieren.

Differenzbesteuerung: Was ist das und wann spielt sie eine Rolle?

Die Differenzbesteuerung ist ein spezielles Umsatzsteuerverfahren, das im Gebrauchtwagenhandel Anwendung findet. Sie wird relevant, wenn du dein Unfallfahrzeug nach einem Totalschaden verkaufst und der Käufer ein gewerblicher Händler ist, der das Fahrzeug später wieder verkaufen möchte.

### Wie funktioniert die Differenzbesteuerung?

Normalerweise wird auf den Verkaufspreis eines Fahrzeugs die volle Mehrwertsteuer (derzeit 19%) erhoben. Bei der Differenzbesteuerung wird die Mehrwertsteuer jedoch nur auf die Differenz zwischen dem Ankaufs- und Verkaufspreis des Händlers berechnet. Dies ist möglich, wenn der Händler das Fahrzeug von einer Privatperson (die keine Mehrwertsteuer ausweisen kann) oder von einem anderen Händler, der bereits differenzbesteuert hat, ankauft.

### Relevanz für die Restwert-Ermittlung

Für dich als Geschädigten ist die Differenzbesteuerung insofern relevant, als dass der im Gutachten ausgewiesene Restwert in der Regel ein Bruttowert ist, also die Mehrwertsteuer bereits enthält. Wenn du dein Fahrzeug an einen Händler verkaufst, der die Differenzbesteuerung anwendet, kann es sein, dass der Händler einen niedrigeren Netto-Ankaufspreis bietet, da er die Mehrwertsteuer nicht voll abziehen kann. Dies kann den tatsächlich erzielbaren Restwert beeinflussen.

Wichtiger Hinweis: Die Versicherung ersetzt dir die Mehrwertsteuer auf den Wiederbeschaffungswert nur dann, wenn sie tatsächlich angefallen ist, also wenn du ein Ersatzfahrzeug kaufst und die Mehrwertsteuer auf der Rechnung ausgewiesen ist. Bei der fiktiven Abrechnung (ohne Ersatzbeschaffung) wird in der Regel nur der Netto-Wiederbeschaffungswert erstattet, es sei denn, du weist nach, dass dir die Mehrwertsteuer tatsächlich entstanden ist (z.B. durch den Kauf eines Ersatzfahrzeugs). [4]

So erzielst du den besten Preis für dein Unfallfahrzeug

Nach einem Totalschaden möchtest du natürlich den bestmöglichen finanziellen Ausgleich erhalten. Hier sind einige Tipps, wie du den besten Preis für dein Unfallfahrzeug erzielst:

1. Unabhängigen Sachverständigen beauftragen: Dies ist der wichtigste Schritt. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt den Schaden objektiv und holt marktgerechte Restwertangebote ein. Lass dich nicht von der Versicherung auf einen Gutachter verweisen, den sie vorschlägt. Du hast das Recht auf einen Gutachter deiner Wahl. 2. Mehrere Restwertangebote einholen: Auch wenn der Sachverständige Angebote einholt, kannst du selbst aktiv werden. Frage bei verschiedenen Händlern und Aufkäufern nach Angeboten für dein Unfallfahrzeug. Je mehr Angebote du hast, desto besser kannst du den Markt einschätzen. 3. Fahrzeug nicht sofort verkaufen: Warte die Erstellung des Gutachtens ab und die Freigabe der Versicherung. Verkaufe das Fahrzeug nicht voreilig, da dies deine Verhandlungsposition schwächen kann. 4. Zustand des Fahrzeugs dokumentieren: Mache detaillierte Fotos vom Unfallschaden und vom Gesamtzustand des Fahrzeugs. Dies ist wichtig für das Gutachten und für potenzielle Käufer. 5. Verhandlungsgeschick: Sei bereit zu verhandeln. Auch wenn der Restwert im Gutachten steht, kann es Spielraum geben, besonders wenn du selbst ein besseres Angebot findest. 6. Rechtliche Beratung: Bei Unsicherheiten oder Problemen mit der Versicherung solltest du immer einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren. Er kann deine Rechte durchsetzen und dich vor finanziellen Nachteilen schützen.

Häufige Fehler und Warnungen

Um finanzielle Nachteile zu vermeiden, solltest du folgende Fehler unbedingt vermeiden:

* Verkauf vor Gutachten: Verkaufe dein Fahrzeug niemals, bevor ein unabhängiges Gutachten erstellt wurde und der Restwert feststeht. Ohne Gutachten hast du keine Grundlage für die Schadensregulierung. * Unrealistische Restwertangebote der Versicherung akzeptieren: Versicherungen versuchen manchmal, dich auf überhöhte Restwertangebote zu verweisen, die du selbst nicht erzielen kannst. Akzeptiere diese nicht. Dein Sachverständiger kann dir hierbei helfen. * Reparatur ohne Freigabe: Beginne nicht mit der Reparatur, bevor die Versicherung die Kostenübernahme bestätigt hat oder das Gutachten vorliegt. Sonst bleibst du möglicherweise auf den Kosten sitzen. * Fristen ignorieren: Beachte die 6-Monats-Haltefrist bei der fiktiven Abrechnung, um keine Kürzungen bei der Erstattung zu riskieren. * Keine rechtliche Beratung einholen: Bei komplexen Fällen oder Streitigkeiten mit der Versicherung ist anwaltliche Hilfe unerlässlich. Die Kosten für den Anwalt muss in der Regel die gegnerische Versicherung tragen.

Fazit und dein Weg zu MainPrüfer

Die Restwert-Ermittlung bei einem Totalschaden ist ein komplexes Thema, das weitreichende finanzielle Folgen für dich haben kann. Eine korrekte und marktgerechte Ermittlung des Restwerts ist entscheidend, um den maximalen Schadensersatz von der Versicherung zu erhalten. Verlasse dich dabei nicht auf die Angaben der Versicherung, sondern beauftrage immer einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen.

Dein MainPrüfer-Vorteil:

Als erfahrene Kfz-Sachverständige stehen wir von MainPrüfer dir in dieser schwierigen Situation zur Seite. Wir erstellen ein detailliertes und unabhängiges Gutachten, ermitteln den marktgerechten Restwert deines Fahrzeugs und unterstützen dich bei der gesamten Schadensabwicklung. Unser Ziel ist es, dass du zu deinem Recht kommst und den bestmöglichen finanziellen Ausgleich erhältst.

Kontaktiere uns noch heute!

Lass dich nicht allein mit den Folgen eines Totalschadens. Kontaktiere MainPrüfer für eine kostenlose Erstberatung. Wir sind dein zuverlässiger Partner für alle Fragen rund um Kfz-Gutachten und Schadensregulierung. Besuche unsere Website unter [www.mainpruefer.de](https://www.mainpruefer.de) oder rufe uns direkt an unter [Telefonnummer MainPrüfer]. Wir helfen dir gerne weiter!

---

Referenzen

[1] Schaden-Manager. (o. J.). *Restwert ⇒ Definition, Berechnung & Faktoren*. Abgerufen von [https://www.schaden-manager.com/kfz-schaden/kfz-versicherung/restwert/](https://www.schaden-manager.com/kfz-schaden/kfz-versicherung/restwert/) [2] RA Kotz. (o. J.). *Unrealistische Restwertangebote nach Totalschaden gültig?*. Abgerufen von [https://www.ra-kotz.de/unrealistische-restwertangebote-nach-totalschaden-wann-sind-sie-ungueltig.htm](https://www.ra-kotz.de/unrealistische-restwertangebote-nach-totalschaden-wann-sind-sie-ungueltig.htm) [3] Verkehrslexikon. (o. J.). *Die 6-Monatsfrist bei der fiktiven Schadensabrechnung*. Abgerufen von [https://verkehrslexikon.de/Module/Fiktiv6Monate.php](https://verkehrslexikon.de/Module/Fiktiv6Monate.php) [4] RA Kotz. (2022, 16. März). *Verkehrsunfall - Umsatzsteuererstattung bei Totalschaden*. Abgerufen von [https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-umsatzsteuererstattung-bei-totalschaden.htm](https://www.ra-kotz.de/verkehrsunfall-umsatzsteuererstattung-bei-totalschaden.htm)

Brauchen Sie ein Gutachten?

MainPrüfer ist Ihr unabhängiger Sachverständiger in Hanau und Umgebung. Wir sind 24/7 für Sie erreichbar.